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Antwort auf Musiker-Frage: "Darf man bei MySpace Coversongs hochladen?"

26. Februar 2010
Liebe Musiker bei MySpace,

Diese Woche fragt jemand, der anonym bleiben möchte: "Darf man bei MySpace Coversongs hochladen?"

Hinweis an alle Leser dieses Blogs: Hier zu lesen ist meine private Meinung. Die Tipps in diesem Blog sind KEINE Rechtsberatung. Es handelt sich auch NICHT um offizielle Ratschläge von MySpace. Ich arbeite in Kooperation mit MySpace als Freiberufler und schreibe – auch auf Wunsch von MySpace – das, was ich als Musikbusiness-Experte für richtig und nützlich halte. Jeder Musiker bleibt selbst verantwortlich für seine rechtlichen und geschäftlichen Aktivitäten. Die Inhalte dieses Blogs kannst du also NICHT als Argument vor Gericht einsetzen. ... Wohl aber, gebe ich hier wirklich nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft und schreibe Dinge, die nicht nur ich, sondern auch andere Experten meiner Erfahrung nach, als 'relevant' betrachten.

Antwort von Doc Kolonko:

Hallo lieber (anonym),

damit möglichst viele Musiker die Hintergründe verstehen und Informationen in Musiker-Köpfen richtig gerückt werden, möchte ich diese Antwort genauer erklären:

1) Zunächst einmal: Es ist NICHT erlaubt, bei MySpace Coverversionen von Songs hochzuladen, denn MySpace fordert von dir, dass du die Urheberrechte an dem Song besitzt.

An alle Musiker: Einfach mal auf "Profil => Profil bearbeiten => Songs bearbeiten" klicken. Dort steht schwarz auf weiß: "Du musst das Urheberrecht für die hochgeladene Musik besitzen." (Diesen Hinweis findest du ganz oben auf der Seite).

2) Bitte halte gedanklich die Urheberrechte und die Arbeit der GEMA sauber auseinander. Hier noch mal der Unterschied:

Urheberrechte entstehen in Deutschland immer, sobald ein von dir erschaffenes Werk (zum Beispiel ein Musikstück oder ein Text) in eine wahrnehmbare Form gebracht wurden. Ein Teil dieser Urheberrechte (die Nutzungsrechte) können beispielsweise durch einen Verleger vertreten werden. Andere Urheberrechte (die Persönlichkeitsrechte) können in Deutschland nicht verkauft oder abgegeben werden; sie bleiben immer beim Urheber.

Jetzt noch mal im Klartext: Nutzungsrechte (Urheberrechte OHNE Persönlichkeitsrechte) kannst du vom Besitzer oder dem zuständigen Verwalter der Rechte kaufen, lizensieren, eine Freigabe dafür holen oder was auch immer dir einfällt. Du kannst sie kriegen. Urheberrechte hingegen (MIT Persönlichkeitsrechten), kannst du in Deutschland nur auf eine einzige Weise kriegen: Du musst persönlich der Urheber des Werks sein.

Das ist der Hintergrund, weshalb die Aussage in den MySpace Nutzungsbedingungen absolut eindeutig ist. Dort steht "Urheberrechte"! Es ist NICHT die Rede von "Nutzungsrechten".

Die GEMA kümmert sich um Geld. Details entnehmt bitte meinem Blog-Eintrag vom 19.02.2010 ("Wie umgeht man die GEMA trotz eines offiziellen Releases?").

3) In Deutschland gibt es eine Sonderregelung für Coversongs, die die Nutzungs(!)-Rechte betrifft: Um den Song unverändert nachzuspielen (live oder auf einer Aufnahme) brauchst du ausnahmsweise keine Genehmigung des Urhebers; du darfst den Song einfach so 'covern'.

Das ist sehr sinnvoll und gut so, denn ansonsten müsste beispielsweise jede AC/DC-Coverband beim Verlag anfragen, ob sie die hunderttausendste Coverversion von 'Highway To Hell' spielen dürfen; ... der Verlag würde durchdrehen.

4) Diese Regelung gilt allerdings NICHT, wenn du den Song veränderst. Problem: Ab wann ein Song ganz genau als 'verändert' gilt, ist in vielen Fällen umstritten. Hier diskutieren die Fachleute seit Jahrzehnten; viele Laien sind an dieser Stelle verwirrt und kommen mit den Regelungen durcheinander. – Die Aussage, die zu diesem Thema am meisten Gültigkeit hat und immer wieder durch Gerichtsurteile bestätigt wird, lautet sinngemäß: "Die Anmutung des Stückes muss erhalten bleiben. Ein ungeschulter Hörer darf keinen signifikanten Unterschied zum Original heraushören können. Wenn das gegeben ist, gilt es in der Regel als Coverversion."

5) Jetzt zur GEMA: Das, was in Punkt 3 und 4 erklärt wurde interessiert die GEMA herzlich wenig. In beiden Fällen (reine Coverversion oder bearbeitetes Musikstück) fallen Gebühren für eine Verwertung des Stückes an. Immer (und immer, immer wieder ) fragen mich Musiker, welche RECHTLICHEN Probleme sie mit der GEMA kriegen könnten. Die Antwort: Gar keine, denn die GEMA kümmert sich nicht um Musikrechte, sondern um Geld, das auf Grundlage von Musikrechten (durch Musikverwertung) fällig wird.

Im Klartext: Sobald du ein Musikstück verwertest (beispielsweise darfst du einen Coversong live spielen), dessen Komponist (Urheber) Mitglied bei der GEMA (oder einer anderen Verwertungsgesellschaft im Ausland) ist, dann fallen dafür GEMA-Gebühren an. Bei vielen Formen der Verwertung müsstest du "einfach nur" deine GEMA-Gebühren zahlen (oder der Veranstalter / Verwerter deiner Coverversion), dann ist alles OK.

Sogar in den MySpace Nutzungsbedingungen heißt es: "Sie verpflichten sich, alle Lizenzgebühren, Entgelte oder sonstige Beträge zu zahlen, die Sie natürlichen oder juristischen Personen aufgrund Ihrer Veröffentlichung von Inhalten auf den oder über die MySpace Services und/oder verlinkten Services schulden." (Quelle: MySpace Nutzungsbedingungen)

6) Bei MySpace darfst du allerdings ausschließlich Musikstücke hochladen, an denen du die Urheberrechte besitzt (Details dazu oben). Daher brauchst du dir um die Lizenzgebühren einer Coverversion gar keine Gedanken machen; so weit lässt es MySpace sozusagen gar nicht kommen.

7) Übrigens habe ich heute morgen extra für diesen Fall mit der GEMA telefoniert. Die haben mir bestätigt: Jeder Nutzer ist bei MySpace (und übrigens angeblich auch bei YouTube) momentan selbst dafür zuständig, die passenden Gebühren für die Verwertung von Musik zu entrichten. Du 'darfst' allerdings nur das bezahlen, was du auch hochladen darfst; im Falle von MySpace musst du erstmal die Urheberrechte an dem Material haben. (... Für die GEMA-Spezies unter euch; richtig kombiniert: ... und dann zahlt man mehr Gebühren für die Verwendung der eigenen Kompositionen, als man von der GEMA erhält ... im Durchschnitt die berühmt-berüchtigten 13 Prozent Bearbeitungsgebühren würden dabei verloren gehen ... dieser Hinweis richtete sich speziell an Leute, die 'etwas tiefer' im Thema GEMA involviert sind.)

8) Möglichkeit für Coverbands: Besorgt euch eine Dropbox und bemustert interessierte Hörer und Veranstalter einfach direkt; ohne diese Links zu veröffentlichen. Kürzlich war ein Heizungsmonteur bei mir, der enthusiastischer Musiker in einer Coverband ist ... der war völlig aus dem Häuschen, als ich ihm diese einfache Lösung für seine jahrelangen GEMA- und Veranstalter-Info-Probleme liefern konnte. Also: Dropbox nutzen, Link direkt versenden. Dropbox-Links werden NICHT von Suchmaschinen gefunden. Daher keine 'Verwertung' (sondern nur eine Weitergabe der Aufnahme 'im privaten Rahmen') => keine GEMA-Ansprüche => Problem gelöst. ... Und der Veranstalter freut sich, wenn ihr ihm nur Links sendet, anstatt seine Mailbox mit MP3s zu verstopfen.

9) An alle, die es 'wirklich wissen wollen': So, liebe Musiker ... wer bis hierher gelesen hat wird noch mit einer Inspiration belohnt! Bitte schaut euch mal den "Punkt 8" der MySpace-Nutzungsbedingungen an. Wo findet man den noch? Ach ja, hier.

Jetzt lest mal bitte die Punkte 8.1. bis 8.16. ... bitte überlegt euch einmal, mit welcher Art von Problemen sich eine Community wie MySpace tagtäglich herumschlagen muss. Ich zitiere mal ein paar Stichworte: "Rassismus, Bigotterie, Hass oder körperliche Gewalt jeglicher Art", "sexuelle oder gewalttätige Ausnutzung von Personen", "beleidigend, bedrohend, obszön, diffamierend oder verleumderisch", "unfaire, irreführende oder trügerische Inhalte" ... und so weiter, und so weiter ...

Ich gebe dazu ausnahmsweise KEINEN Tipp ... aber jeder kann ja mal für sich überlegen, welchen Stellenwert eine "Coverversion" in dieser Aufzählung von nicht erlaubten Inhalten bei MySpace einnimmt ... und wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass daraufhin irgendetwas passiert ...

10) Zusammenfassend: Coverversionen bei MySpace hochzuladen ist nicht erlaubt. Wer eine legale Lösung haben möchte, um Veranstalter und interessierte Hörer online mit seinen Coversongs zu versorgen, möge
10a) eine eigene Webseite betreiben und anständig GEMA-Gebühren zahlen, oder
10b) alles nötige per Email regeln, oder
10c) sich eine Dropbox besorgen.

Dieses Problem ist also mit Leichtigkeit lösbar. Ich hoffe, die Hintergründe dazu waren aufschlussreich und brachten mal wieder etwas Licht in den bei vielen Musikern im Kopf vorhandenen 'Informations-Dschungel' im Bezug auf die Bereiche Urheberrecht, GEMA und Coversongs.

In diesem Sinne, bis zur nächsten Woche!

Alles Gute und beste Grüße


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